Zur Sicherheit aller Beteiligten (Verkehrsteilnehmer, Baustellenarbeiter) sind eine ganze Reihe von Rechtsgrundlagen zu beachten, wann immer eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet wird.

Für die sog. Verantwortlichen der Arbeitsstelle ist gem. den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) eine Eignung und Qualifizierung bzgl. der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA 95) nachweispflichtig.

Ein entsprechender Nachweis wird von den Verkehrsbehörden bei Antragstellung auf eine verkehrsrechtliche Anordnung verlangt. Eine offizielle Ablauffrist dieses Eignungsnachweises gibt es zwar (noch) nicht, dennoch behalten sich öffentliche Auftraggeber oder einzelne Verkehrsbehörden mitunter vor, einen Nachweis zu verlangen, der nicht älter als fünf, drei oder manchmal sogar nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Auffrischung bestehender Qualifikationen wird von uns daher alle zwei bis spätestens drei Jahre empfohlen.

Mit unseren RSA Seminaren führen wir Sie praxiserfahren und fachkompetent in die Arbeitsstellensicherung ein. Im Anschluss an unser Seminar erhalten Sie den Nachweis über die Eignung und Qualifizierung.

Die Schulungsinhalte folgen den Vorgaben des MVAS 99, der RSA 95 und der ZTV-SA 97. Die RSA Schulung erfolgt entweder

  • als eintägiges Seminar für alle Arbeitsstellen innerorts und außerorts oder
  • als zweitägiges Seminar für alle Arbeitsstellen innerorts, außerorts und an Autobahnen
Dauer:

1-2 Tage

Abschluss: Teilnahmezertifikat
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen auf unserer Website ausschließlich Cookies, die essenziell für den Betrieb der Seite sind. Weitere Cookies, insbesondere solche für Marketing-, Tracking- und Werbezwecke, setzen wir nicht ein.