TRGS 519 (Anlage 3) – Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 für ASI-Arbeiten
Muss bei Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Asbestzementprodukten gearbeitet werden, fordert die TRGS 519 als Aufsicht eine "sachkundige" Person. Die Sachkunde umfasst eine fachliche Ausbildung, Erfahrung und besondere Kenntnisse im Umgang mit Asbest sowie detailliertes Wissen bezüglich Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Der Nachweis dieser Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen – wie dem hier angebotenen – erbracht.
Der Erwerb der Sachkunde nach den Anlagen 4A, 4B, 4C und 5 ist hier mit eingeschlossen.
Themenschwerpunkte:
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Angewandte Methoden: |
Vortrag, Lehrgespräch, Diskussion, Fall- und Praxisbeispiele, Gruppenarbeit |
Zielgruppe: | Ingenieure, Techniker, Meister sowie Aufsichtspersonen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen Asbest freigesetzt werden kann. |
Zulassungsvoraussetzungen: |
Keine |
Dauer: |
4 Tage |
Abschluss: | Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine amtl. Prüfung nachgewiesen. Teilnahmezertifikat |
Termine / Preise / Ort: | auf Anfrage |