Muss bei Sanierungsarbeiten in Gebäuden mit Asbestzementprodukten gearbeitet werden, fordert die TRGS 519 als Aufsicht eine "sachkundige" Person. Die Sachkunde umfasst eine fachliche Ausbildung, Erfahrung und besondere Kenntnisse im Umgang mit Asbest sowie detailliertes Wissen bezüglich Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.

Der Nachweis dieser Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen – wie dem hier angebotenen – erbracht.

Der Erwerb der Sachkunde nach den Anlagen 4A, 4B, 4C und 5 ist hier mit eingeschlossen.

Themenschwerpunkte:
  • Eigenschaften und Verwendung von Asbest
  • Gesundheitsgefahren
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest
  • Personelle Anforderungen (Verantwortlicher, Aufsichtsführender usw.)
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Abschließende Arbeiten (Erfolgskontrolle, Freigabe)
  • Lernziele
Angewandte Methoden:

Vortrag, Lehrgespräch, Diskussion, Fall- und Praxisbeispiele, Gruppenarbeit

Zielgruppe: Ingenieure, Techniker, Meister sowie Aufsichtspersonen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen Asbest freigesetzt werden kann.
Zulassungsvoraussetzungen:

Keine

Dauer:

4 Tage

Abschluss: Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine amtl. Prüfung nachgewiesen. Teilnahmezertifikat
Termine / Preise / Ort: auf Anfrage
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