Wir unterstützen Sie bei der Planungsphase und Ausführungsphase nach RAB 30. Diese besagt, dass SiGeKos eingesetzt werden müssen, sobald Arbeiten mehrerer Firmen zeitlich und räumlich nicht voneinander getrennt werden können:

"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen." (Baustellenverordnung §3)

Bei der Zusammenarbeit verschiedener Firmen ist nicht nur das jeweils firmeninterne Gefahrenpotential zu analysieren und zu überwachen. Es müssen auch gerade die Gefährdungen analysiert und in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufgenommen werden, die aus der Zusammenarbeit und Interaktion vieler Parteien entstehen. Wir erstellen Ihnen diesen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und unterweisen die Arbeitnehmer auf die möglichen Gefahren auf der Baustelle.

Zu unserem Angebot gehören sowohl Baustellenbegehungen zur Überprüfung und Umsetzung

  • des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans,
  • sämtlicher relevanter Gesetze,
  • Verordnungen,
  • Vorschriften und Regeln und
  • Weiterleitung der sicherheitstechnischen Informationen

sowie eine ausführliche Dokumentation.

Unsere jahrelange Erfahrung auf Baustellen und in Betrieben ermöglicht uns Unfälle und Gefahrensituationen auch auf Ihren Baustellen bzw. in Ihren Betrieben schnell und kompetent zu entfernen bzw. zu reduzieren.

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