Die Elektroprüfung gem. DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bezeichnet die Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Sie fällt unter die allgemeinen Vorschriften zur Unfallverhütung der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dient dem allgemeinen Ziel der Arbeitssicherheit.

Prüfpflicht für Unternehmen

Nach DGUV Vorschrift 3 hat ein "Unternehmer […] dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel" in bestimmten Zeitabständen "auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden".

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Einen besonders wartungs- und prüfaufwendigen Teil der Elektroprüfung machen dabei die ortsveränderlichen Betriebsmittel aus, d.h. sämtliche Geräte, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können. Hierunter fallen z.B.:

  • Computer,
  • Monitore,
  • Drucker,
  • Fernsehgeräte,
  • Radios,
  • nicht festinstallierte Lampen,
  • Kaffeemaschinen,
  • Kühlschränke,
  • Ventilatoren,
  • Verlängerungsleitungen,
  • Mehrfachsteckerleisten,
  • Bohrmaschinen,
  • elektrische Sägen,
  • u.s.w.
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